Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden, gültig ab 01.07.2015
AGB der TmH e.U., im weiteren TmH genannt, im geschäftlichen Verkehr mit VERBRAUCHERN im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), im weiteren Kunde genannt.
1. ALLGEMEINES
Alle Lieferungen und Leistungen (inklusive Werkvertragsleistungen) der TmH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung, sofern keine anderen Regelungen mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
!!! Unfrei zugesandte Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen und für den Kunden kostenpflichtig zurückgesendet !!!
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertragsabschluss mit der TmH, unabhängig davon, ob die Ware und Leistung vorher telefonisch, elektronisch oder persönlich reserviert wurden oder bei einem Mitarbeiter der TmH telefonisch, elektronisch oder persönlich bestellt werden, kommt ein Kaufvertrag mit der Auftragsannahme zustande.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle auf www.TmH.co.at angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer.
Die Verrechnung erfolgt in € (EURO).
Die Bezahlung seitens des Kunden kann durch Barzahlung vor Ort oder Überweisung innert 7 Tagen ohne Abzug auf das Bankkonto der TmH erfolgen.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der TmH. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist TmH berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist diesfalls zur Herausgabe verpflichtet.
Artikel die zur Reparatur oder Service übergeben werden, müssen längstens 3 Monaten nach Fertigstellung abgeholt werden. Es gilt der Zeitpunkt ab der Verständigung der Fertigstellung an die uns bekanntgegebene Telefonnummer.
Ist ein Kontakt wegen Nummernwechsel, Adressenänderung oder welcher Art auch immer nicht möglich, werden die Artikel nach einer Nachfrist von 1 Monat der Verwertung zugeführt.
Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
Weiters gilt als vereinbart, ab der 4 Woche nach erfolgter Verständigung, einen Lagerhaltungs-Kostenersatz zur Verrechnung zu bringen.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
Die Beweislastumkehr tritt ab dem 6. Monat in Kraft.
Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden zurückzuführen sind.
Ebenso von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auf Kundenwunsch bauseits beigestellte Materialien und Teile.
Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, sofern die Schäden leicht fahrlässig verursacht wurden und es sich dabei um keine Personenschäden handelt.
Die Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz werden dadurch nicht beschränkt.
6. WIDERRUFSRECHT / RÜCKTRITTSRECHT FÜR FERNABSATZVERTRÄGE
Wenn der Kaufvertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme fernkommunikationstauglicher Mittel, wie in § 5a Abs 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beschrieben, zustande kommt, kann der Verbraucher seine Bestellung innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware oder Bestellung der Dienstleistung, ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Eine KschG-konforme Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsabschluß zugestellt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung des schriftlichen Widerrufs an:
Leskygasse 3/9/6
A-1220 Wien
Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind folgende Geschäftsfälle:
- Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell angefertigt werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
- Kaufverträge, bei denen an die erworbenen Waren auch Dienstleistungen gekoppelt sind
- Dienstleistungsverträge, mit deren Ausführung bestellungsgemäß dem Verbraucher gegenüber innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.
- Bereits geöffnete oder registrierte Garantieverlängerungen und -erweiterungen.
Widerrufsfolgen:
Im Fall des wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen Zug um Zug zurückzustellen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Ware nicht, nur teilweise oder in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in den Geschäftsräumlichkeiten der TmH möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Betrieb nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigen kann.
Es gilt nach § 5g Abs 2 KSchG als vereinbart, dass der Verbraucher die Kosten des Rücktransports, unabhängig vom Wert der Sache, zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Die bereits erbrachten und somit endgültig nicht dem Widerruf unterliegenden Dienstleistungen (Zusammenbau bzw. Zerlegung von Komponenten eines Gerätes) vermindern entsprechend den zur Rückerstattung an den Kunden gelangenden Kaufpreis bzw. werden dem Kunden bei Annahmeverweigerung in Rechnung gestellt und werden als offene Forderung behandelt.
6. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Die TmH anerkennt den Internet Ombudsmann (Internet Ombudsmann, 1050 Wien, Margaretenstraße 70/2/10; www.ombudsmann.at) als außergerichtliche Streitschlichtung an. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7. DATENSCHUTZ
Kundendaten werden seitens der TmH elektronisch erfasst und verarbeitet. Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt. TmH nützt die Daten für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie zur Kommunikation mit dem Inhaber der erfassten Daten über Bestellungen, Produkte und erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen. Die Daten werden an Dritte nur im notwendigen Ausmaß weitergegeben, wenn es für die Erbringung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen im eindeutigen Kundeninteresse notwendig ist. Personenbezogenen Daten werden auf Antrag der Kunden in der Kundendatei der TmH gelöscht
8. VERSCHIEDENES
Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Parteien werden sich für diesen Fall um eine Regelung bemühen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.
9. WERKVERTRÄGE
Für über den gewöhnlichen Handel mit Waren hinausgehende Leistungen, insbesondere Dienstleitungen und sonstige Arbeiten seitens TmH, ebenso auch Werkverträge gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
TmH verpflichtet sich, Anlagen nur nach dem Stand der Technik zusammenzustellen bzw. in Betrieb zu nehmen und haftet für die richtige Auswahl der Komponenten. TmH haftet aber nicht für jene Mängel, die dadurch entstehen, dass die Anlagen unsachgemäß verwendet werden, insbesondere dann, wenn durch den Kunden eigenmächtig oder mittels Auftrags an Dritte Veränderungen an der installierten Anlage vorgenommen werden oder vor Vertragsbeginn wurden.
Besondere Gewährleistung: Bei Mängeln infolge von Werkaufträgen sind grundsätzlich die Bestimmungen des ABGB anzuwenden und ist zunächst grundsätzlich eine Verbesserung/Reparatur vorzunehmen.
10. GARANTIE
Die Garantie erfolgt nach den Bestimmungen des jeweiligen Warenherstellers.